Wie lange dauern die Kurse?
Je nach Kurs meist ein halber bis ein ganzer Tag, das ist auf den Unterseiten nochmal explizit beschrieben.
Wie viele Ersthelfer benötigt mein Betrieb?
Die Anzahl richtet sich nach der DGUV Vorschrift 1: In Verwaltungs- und Handelsbetrieben muss ab 2 bis 20 Mitarbeitenden mindestens eine Ersthelferin bzw. ein Ersthelfer benannt werden, ab 21 Mitarbeitenden mindestens 5 %. In sonstigen Betrieben (z. B. Produktion, Handwerk, Bau) sind es mindestens 10 %. Wir beraten Sie gerne individuell für Ihren Betrieb im Landkreis Marburg-Biedenkopf und Gießen.
Gibt es Pausen?
Ja, inklusive Zeit für Snacks/Getränke.
Wie oft muss eine Fortbildung durchgeführt werden?
Die Erste-Hilfe-Fortbildung ist alle 2 Jahre verpflichtend, Grundlage dafür ist einmalig der Erste-Hilfe Grundkurs (Rotkreuzkurs). So stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden jederzeit handlungssicher sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Können Plätz oder ganze inhouse-Termine umgebucht werden?
Bis 48 Stunden vorher in der Regel möglich.
Barrierefreiheit?
Unsere Kursräume in Marburg, Lich, Gießen, Stadtallendorf und Wetter sind allesamt barrierefrei; Details je Terminseite.
Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme?
Für die Grundausbildung gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Zur Fortbildung können nur Personen zugelassen werden, die bereits einen gültigen Erste-Hilfe-Grundkurs absolviert haben, der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
Können die Kurse auch am Wochenende stattfinden?
Ja, nach Absprache können wir auch Termine am Wochenende oder in den Abendstunden anbieten. So lassen sich Schulungen optimal mit dem Betriebsablauf vereinbaren.
Was muss ich für eine Inhouse-Schulung vorbereiten?
Sie benötigen einen ausreichend großen, gut belüfteten Raum (kein Durchgangszimmer, keine Kantine, kein Büro), in dem praktische Übungen möglich sind. Zusätzlich sollten Tische, Stühle und eine freie Bodenfläche vorhanden sein. Materialien und Übungspuppen bringen wir mit.
Gibt es Fördermöglichkeiten über die BG?
Ja, die Kosten für Grund- und Fortbildungskurse können in der Regel über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation und Abwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Erste-Hilfe-Grundausbildung und Fortbildung?
Die Grundausbildung (Rotkreuzkurs) ist der Einstieg und Pflicht für neue Ersthelfer im Betrieb. Die Fortbildung dient der Wiederholung und Vertiefung der Inhalte und ist alle 2 Jahre vorgeschrieben.
Wie läuft die Anmeldung für Einzelpersonen?
Einzelpersonen oder kleinere Gruppen können sich direkt über unsere Kursstandorte in Marburg, Gießen, Stadtallendorf, Lich oder Wetter anmelden. Die Anmeldung erfolgt unkompliziert online oder telefonisch über unser Service-Team.
Was ist beim Betriebssanitäter-Kurs besonders?
Der Kurs Betriebssanitäter ist umfangreicher als die reguläre Erste-Hilfe-Ausbildung. Er richtet sich an Betriebe mit erhöhtem Unfallrisiko und vermittelt erweiterte Kenntnisse – z. B. Versorgung von Schwerverletzten, Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten und realistische Fallübungen.
Bieten Sie auch Kombinationsschulungen mit Brandschutz an?
Ja, wir bieten auf Wunsch kombinierte Schulungen an. So können Ersthelfer- und Brandschutz- bzw. Evakuierungshelfer-Lehrgänge effizient miteinander verbunden werden – mit nur einem Ansprechpartner für die gesamte Organisation.










